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Flachgauer vor Gericht: "Bin zum Anbau von Cannabis gezwungen"

Der Flachgauer Wilhelm Wallner bekämpft mit selbst angebautem Cannabis seine chronischen Schmerzen. Das brachte ihn Montag erneut vor Gericht.

Flachgauer vor Gericht: "Bin zum Anbau von Cannabis gezwungen"
Flachgauer vor Gericht: "Bin zum Anbau von Cannabis gezwungen"
Flachgauer vor Gericht: "Bin zum Anbau von Cannabis gezwungen"
Flachgauer vor Gericht: "Bin zum Anbau von Cannabis gezwungen"

Der 56-jährige Mann mit Glatze und Schnurrbart, der am Montag am Landesgericht vor Einzelrichter Roland Finster sitzt, ist alles andere als der "klassische Typ aus dem Suchtgiftmilieu", wie er selbst zutreffend sagt.

"Für mich ist Cannabis eine Medizin und keine Droge", betont Wilhelm Wallner und ergänzt: "Ich tu' nix anderes, als die Hanfpflanzen für mich anzubauen, weil der Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) gegen meine Schmerzen hilft. Das hat mir sogar ein Arzt empfohlen. Und dafür werde ich verfolgt, als ob ich ein Schwerkrimineller wäre."Nicht zum ersten Mal vor GerichtNicht zum ersten Mal sitzt Wallner auf der Anklagebank. Der Konsum und der Anbau von THC-hältigem Cannabis ist laut Gesetz nämlich illegal und (gerichtlich) strafbar - ebenso wie unter anderem auch die Ein-und Ausfuhr oder der Handel damit.

Konkret liegen drei Strafanträge wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz gegen Wallner vor. In allen dreien geht es grundsätzlich einmal darum, dass er - zusammengefasst - zwischen März 2012 und Oktober 2014 bei sich zu Hause im Flachgau"Cannabisprodukte für den persönlichem Gebrauch erzeugt" hat.

Damit verbunden wird ihm auch die "Vorbereitung zum Suchtgifthandel" angelastet: Demnach hat er "vorschriftswidrig Suchtgift in einer die Grenzmenge übersteigenden Menge" angebaut - und zwar zum Zwecke der Suchtgiftgewinnung: konkret zwischen Oktober 2012 und Februar 2013 exakt 71 Cannabispflanzen, und zwischen März und September 2012 38 Pflanzen.Wallner bekennt sich nicht für schuldigWallner selbst bekennt sich "nicht schuldig". Für seinen Verteidiger, RA Michael Berger-Wiegele, "ist im Fall meines Mandaten die subjektive Tatseite keinesfalls erfüllt. Das Gericht muss berücksichtigen, dass ihm von einem Arzt Cannabis als Selbstmedikation empfohlen wurde".

Warum er ausgerechnet Cannabis zur Linderung seiner chronischen Schmerzen nehme, erklärt Wallner so: "Ich habe nach einem Arbeitsunfall im Jahr 2004 ein Sprunggelenksimplantat. Seither leide ich unter massiven Schmerzen. Ich habe schon mehrere konventionelle Schmerztherapien gemacht, auch mit Morphium. Aber das hat extreme Nebenwirkungen und ich vertrage es nicht. Ich bin inzwischen morphiumresistent und in einem absoluten medizinischen Notstand. Cannabis aber hilft mir. Ich bin ja gezwungen zum Anbau." "Das traut sich ja niemand"Auf die Frage des Richters, ob ihm von einer staatlichen Stelle genehmigt worden sei, Cannabis anzubauen, antwortet der 56-Jährige: "Nein. Das traut sich ja niemand. Das macht kein Arzt." Ein Medikament, das synthetisch hergestelles Cannnabis enthalte, sei ihm zwar "verschrieben worden. Aber das kann ich mir als Invaliditätspensionist nicht leisten. Da müsste ich im Monat 1500 Euro draufzahlen."

Der Richter vertagte den Prozess. Er lässt nun ein Sachverständigengutachten einholen zur Frage, ob der Angeklagte tatsächlich morphiumresistent ist und ob er sich in einem medizinischen Notstand befinde.